Datenschutz für Webseiten und Webshops 2024
Das Telemediengesetz (TMG) wird zum Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) erhält einen neuen Namen. Jetzt das Impressum und die Datenschutzerklärung aktualisieren!
Fast alle Betreiber von Webseiten und Webshops sind vom neuen Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) betroffen. Seit dem 14. Mai 2024 ist das DDG in Kraft und ergänzt den EU-Digital Services Act, ersetzt das Telemediengesetz und führt zur Umbenennung des TTDSG. Wir erklären, was das DDG für Webseiten und Webshops bedeutet.
Übersicht
Regenreich aus Münster - Ihr Partner für rechtssichere WordPress-Webseiten
REGENREICH ist eine der führenden Digital-Agenturen in NRW für WordPress mit Fokus auf Datenschutz-Technologie.
Spezialisierte WordPress-Agentur seit 2010 mit über 200 WordPress-Webseiten-Projekten
Partner der führenden deutschen Informationsplattform für Internetrecht
Autorisiertes Beratungsunternehmen des Bundeswirtschaftsminsteriums (BMWK)
1. Was regelt das Digitale-Dienste-Gesetz?
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) dient hauptsächlich zur Ergänzung des Digital Services Act. Diese EU-Verordnung zielt darauf ab, rechtswidrige Inhalte im Internet zu reduzieren und auferlegt umfangreiche Pflichten für Online-Dienste. Das DDG legt nun fest, wie diese Pflichten in Deutschland umgesetzt werden.
2. Auswirkungen auf das Impressum und die Datenschutzerklärung
Das DDG bezieht sich nicht nur auf den Digital Services Act, sondern enthält auch Regelungen, die zuvor in anderen Gesetzen verankert waren. Es ersetzt das Telemediengesetz (TMG) und das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG).
Eine wichtige Änderung betrifft die Impressumspflicht. Früher war diese Pflicht in § 5 TMG festgelegt, nun findet sie sich in § 5 DDG. Inhaltlich bleibt die Impressumspflicht jedoch unverändert, es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Anpassung.
Ebenso wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Auch dies ist eine redaktionelle Änderung, aber es ist wichtig, die korrekten Rechtsgrundlagen in der Datenschutzerklärung zu nennen. Daher sollte der Name des Gesetzes in der Datenschutzerklärung aktualisiert werden.
3. Was sollten Betreiber von Webseiten und Webshops jetzt tun?
Sowohl das Impressum als auch die Datenschutzerklärung müssen aktualisiert werden, wenn bisher auf das TMG und das TTDSG verwiesen wurde. Im Folgenden wird Schritt für Schritt erläutert, was genau in den Rechtstexten angepasst werden muss.
3.1. Impressum aktualisieren
Das DDG gilt für alle Anbieter von Online-Diensten, was fast jeden Betreiber von Webseiten und Webshops betrifft. Wenn im Impressum bisher auf § 5 TMG verwiesen wurde, sollte dies jetzt geändert werden.
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, den neuen § 5 DDG im Impressum anzugeben. Wir empfehlen daher, auf die Angabe des Paragrafen („§ 5 TMG/Telemediengesetz“ bzw. „§ 5 DDG“) im Impressum komplett zu verzichten.
So bleibt man auch bei zukünftigen redaktionellen Änderungen auf der sicheren Seite und vermeidet das Risiko, falsche Paragrafen anzugeben.
3.2. Datenschutzerklärung aktualisieren
Da in der Datenschutzerklärung auf die Rechtsgrundlagen verwiesen werden muss, sollte die Umbenennung des Gesetzes berücksichtigt werden. Wenn in der Datenschutzerklärung auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz/TTDSG verwiesen wird, muss dies nun geändert werden. Stattdessen sollte auf das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz/TDDDG verwiesen werden.
Quelle: eRecht24
Datenschutzpaket für Regenreich-Kunden
- Rechtskonformes Impressum und Datenschutzerklärung 2024
Wir aktualisieren die Texte für das Impressum und die Datenschutzerklärung, damit sie den Anforderungen des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) 2024 entsprechen. Die aktuellen Rechtstexte bauen wir auf Ihrer Webseite, bzw. in Ihrem Webshop ein.
- Komplette Überprüfung der Datenschutzerklärung gemäß TDDDG
Wir prüfen zusätzlich, ob Ihre Datenschutzerklärung dem aktuellen Stand der verwendeten Technik entspricht und ob alle Angaben gemäß TDDDG enthalten sind. Falls nicht, aktualisieren wir die Datenschutzerklärung entsprechend. Dies ist besonders für Webseiten sinnvoll, die seit der DSGVO-Einführung 2018 keine Datenschutzaktualisierung bekommen haben.
- Aufnahme in den eRecht24 Projektmanager
Wir hinterlegen Ihre Rechtstexte im Projektmanager unseres Partner eRecht24. Damit können wir Sie bei zukünftig erforderlichen Änderungen der Webseiten-Informationen schneller und sicherer betreuen.
Festpreis: 239,00 € zzgl. USt.1
Wir machen Ihre Webseite rechtssicher
Ihr Ansprechpartner:
Max Julius Schmittmann
Geschäftsführer Datenschutz
Telefon: 0251-97442494
E-Mail: datenschutz@regenreich.com
Was wir von Ihnen benötigen:
- Die Zugangdaten zu Ihrem Webhoster, z.B. Strato oder Ionos
- Einen FTP-Zugang zu Ihrem Webserver
- Einen administrativen Zugang zu Ihrer WordPress-Installation
Falls Sie wünschen, erhalten Sie von uns eine Vertraulichkeitsvereinbarung zum Schutz Ihrer Zugangsdaten. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.
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Spezialisierte WordPress-Agentur seit 2010 mit weit über 200 WordPress-Webseiten-Projekten
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Wir sind ein Agentur-Partner von eRecht24, der größten deutschen digitalen Informationsplattformen rund um die Themen Internetrecht, Datenschutz und E-Commerce. Durch die spezialisierten Rechtsanwälte von eRecht24 werden wir stets über die aktuellsten Datenschutz-Regelungen informiert. Unsere Dienstleistungen basieren auf den exklusiv von eRecht24 bereitgestellten rechtlichen Informationen. Eine rechtliche Gewährleistung dürfen wir nicht bieten, daher schließen wir eine Haftung für nicht-technische Aspekte unserer Dienstleistung aus.
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