Bauchschmerzen wegen zu vielen Cookies? Wir haben etwas Medizin! Mit dem neuen BGH-Urteil vom Mai 2020 sind alle Betreiber in Deutschland gezwungen, das Cookie-Management für Webseiten und Webshops umzustellen. In unserem Artikel geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regelungen, die jetzt beachtet werden müssen.
DSGVO-Hintergrund
Nachdem im Jahr 2018 mit der Einführung der europaweiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die digitale Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten erstmals umfangreich geregelt wurde, haben sich Webseitenbetreiber in der ganzen EU auch mit dem Thema „Cookies“ befassen müssen.
Bislang galt es in Deutschland als rechtlich ausreichend, wenn Webseitenbesucher über den Einsatz von Cookies informiert wurden und über eine einfache Schaltfläche der Cookie-Verwendung zustimmen mussten.
EuGH- und BGH-Urteile: die neuen Cookie-Regeln 2020
Im Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bestätigt, wonach diese Praxis für einen datenschutzkonformen Betrieb einer Webseite nicht mehr ausreichend ist.
Wer als Webseitenbetreiber Cookies weiterhin wie bisher einsetzt, riskiert eine Abmahnung – wer die neuen Datenschutz-Vorgaben professionell umsetzt, kann sich nicht nur gegen rechtliche Konsequenzen absichern, sondern punktet bei seinen Zielgruppen auch mit einer verantwortungsvollen Datenverarbeitung.
Was müssen Webseitenbetreiber jetzt beim Cookie-Management umsetzen?
Die neue Rechtslage schreibt allen Webseitenbetreibern nun vor, dass sie von jedem Besucher die Zustimmung für spezielle Cookies aktiv einholen müssen. Hiervon sind zum einen Dienste zur Analyse und Erfassung von Besucherstatistiken, wie z.B. Google Analytics, betroffen. Zum anderen fallen auch praktische Drittanbieter-Dienste wie Youtube oder Google Maps und die Regelung, die in den meisten mittelständischen Webseiten zum Einsatz kommen.
Da die händische Umsetzung dieses sehr detaillierten Cookie-Managements – vor allem für Nicht-Programmierer und Webentwickler – sehr anspruchsvoll ist, ist der Einsatz von speziellen Cookie-Management-Plugins ratsam. Grundsätzlich müssen sämtliche nicht-essentiellen Cookies zuerst aus der Webseite entfernt werden und dann über das Plugin, das die einzelenen Cookies an- und abschalten kann, wieder in die Seite integriert werden.
Über die Agentur REGENREICH
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